Kundenservice ist unsere Priorität!
Nachfolgend finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen. Bei Bedarf stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Nachfolgend finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen. Bei Bedarf stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Wenn auf Ihrem Rechnungskonto eine Überzahlung vorliegt, können Sie uns mitteilen, was damit zu tun ist. Laden Sie den Antrag herunter, füllen Sie ihn aus, unterschreiben Sie ihn und senden Sie ihn in elektronischer oder Papierversion zurück, und wir erledigen den Rest. Das Geld trifft schnell und sicher bei Ihnen ein.
Ja. Kunden sollten ihre Rechnungen gemäß den erhaltenen Rechnungsdokumenten bezahlen. Die Senkung der Mehrwertsteuer und die Verbrauchsteuerbefreiung werden in die Rechnungen aufgenommen, die die Zeiträume abdecken, in denen die Mehrwertsteuer gesenkt und die Verbrauchsteuer abgeschafft werden soll.
Vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Mai 2022 wird die Verbrauchsteuer von 5 PLN auf 0 PLN/MWh für den Energieverbrauch von Kunden reduziert, die für die Tarifgruppe G qualifiziert sind.
Die Mehrwertsteuer auf Strom wird für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 von 23 auf 5 % gesenkt.
Die Änderung der Benachrichtigungseinstellungen ist möglich, indem Sie sich an die folgende E-Mail-Adresse wenden: bok@solare.pl. Wenn Sie die Benachrichtigungen in Zukunft wiederherstellen möchten, müssen Sie lediglich die Einwilligungen erneut aktivieren.
Durch SMS- und E-Mail-Benachrichtigungen erinnern wir Sie an: • Ausstellung einer Rechnung, • bevorstehendes Zahlungsdatum, • unbezahlte verspätete Zahlungen. Sie können Ihre Einstellungen zu Benachrichtigungen und Kommunikationswegen jederzeit im eBOK-Portal ändern. Wählen Sie nach dem Login im linken Bereich „Liste der Verträge“, dann „Vertrag“ und gehen Sie auf die Unterseite „Erteilte Einwilligungen“. Sie können die Einstellungen Ihrer Einwilligungen ändern, indem Sie die Schaltfläche „Ja/Nein“ umschalten. Die Änderung der Benachrichtigungseinstellungen ist auch möglich, indem Sie sich an die folgende E-Mail-Adresse wenden: bok@solare.pl.
Um eine Lastschrift zu starten, müssen Sie Ihre Zustimmung zur Aktivierung dieses Dienstes schriftlich erteilen. Das Formular mit Anleitung zum Ausfüllen finden Sie auf der Website. Senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular per Post an al. Kasztanowa 5, 53-125 Wrocław. Denken Sie daran, den Antrag mit einer Unterschrift zu unterzeichnen, die mit dem Muster übereinstimmt, das auf dem Muster der Unterschriftskarte bei der Bank eingereicht wurde.
Überprüfen Sie, ob beide Rechnungen für den Stromverkauf ausgestellt wurden oder ob eine für den Verkauf (von uns) und die andere für die Energieverteilung bestimmt ist:
a. Wenn eine (von uns) den Verkauf betrifft und die andere die Energieverteilung, ist alles richtig,
b. Wenn beide Rechnungen für den Stromverkauf ausgestellt werden, muss der Zeitraum des Vertrages überprüft werden – mit welchem Verkäufer in diesem Zeitraum der Stromverkaufsvertrag aktiv war.
Eine Rechnung enthält Gebühren für die Stromverteilung und wird vom VNB (Verteilnetzbetreiber) ausgestellt, die zweite Rechnung enthält Gebühren für den Stromverkauf und Sie erhalten sie von Solare Energy.
Bitte beachten Sie, dass die Zahlung auf die auf der Rechnung fettgedruckte Kontonummer zu erfolgen hat, da es sich um Ihre individuelle Kontonummer in unserem System handelt. Diese Nummer ist nicht auf der weißen Liste, da es sich um ein Unterkonto des unten im Erläuterungstext angegebenen Kontos handelt. Somit erscheint nur das Hauptkonto in der weißen Liste.
Überprüfen Sie den Zeitraum, für den die Rechnung ausgestellt wurde, und die Vertragsdauer. Wenn der in Rechnung gestellte Zeitraum die Dauer unseres Vertrags ist, haben Sie wahrscheinlich noch keine Abrechnung für diese Zeit erhalten oder es handelt sich um eine Rechnung, die die bisherige Abrechnung korrigiert. Wenn es immer noch Unstimmigkeiten gibt, melden Sie diese dem Kundendienstzentrum.
Rechnungen für den neuen Käufer werden ab dem Datum des Wirksamwerdens der Abtretung ausgestellt, d. h. dem Datum, an dem Ihr Verteilnetzbetreiber den Wechsel des Empfängers zum Zeitpunkt der Abholung akzeptiert. Bis zum Datum der Annahme der Abtretung ausgestellte Dokumente bleiben jedoch für den vorherigen Käufer. Dies liegt an der Notwendigkeit, den gesamten Prozess des Abnehmerwechsels einzuleiten, der zeitaufwändig und unabhängig von uns ist. Das Kundendienstbüro informiert sowohl Sie als auch den anderen Vertragspartner des Abtretungsvertrags über die angenommenen Daten der Abtretung.
Korrekturrechnungen werden in der Regel im Zusammenhang mit der Überprüfung der vom Verteilernetzbetreiber erhaltenen Messdaten bezüglich der von Ihnen verbrauchten Strommenge ausgestellt. Gemäß dem Energiegesetz vom 10. April 1997 ist der Verteilnetzbetreiber für das Ablesen der Mess- und Abrechnungssysteme verantwortlich. Auf der Grundlage der von ihm bereitgestellten Daten stellt der Stromverkäufer Rechnungen für den verkauften Strom aus. Gemäß den Verteilnetz-Betriebs- und Wartungsanleitungen können die von den Verteilnetzbetreibern bereitgestellten Daten sogar für bis zu 15 Monate vor dem Monat, in dem die Korrektur vorgenommen wird, berichtigt werden. Dies bedeutet, dass bis dahin die Messdaten, die Grundlage für die Abrechnung des verkauften Stroms sind, geändert werden können und daher eine nachträgliche Korrektur der Rechnungen für bereits abgerechnete Abrechnungszeiträume erforderlich ist. Nach Durchführung dieser Korrektur sollte die Menge des in Rechnung gestellten verkauften Stroms mit der Menge des Stroms übereinstimmen, die sich aus den vom Verteilernetzbetreiber ausgestellten Verteilungsrechnungen ergibt. Wir möchten betonen, dass die Abrechnungsdaten-Korrekturzeit völlig unabhängig vom Energieversorger ist.
Die Abrechnung erfolgt nach dem tatsächlichen Stromverbrauch. Wir stellen Rechnungen erst aus, nachdem wir die Ablesung von Ihrem Vertriebsnetzbetreiber erhalten haben.
Der Plan basiert auf der monatlichen Abrechnung für den Vormonat basierend auf dem deklarierten Verbrauch – daher monatliche Abrechnungsrechnungen für einen ähnlichen Betrag. Wenn wir eine Ablesung von Ihrem Verteilernetzbetreiber erhalten, wird eine Rechnung ausgestellt, um den Stromverbrauch zu kompensieren, sodass die in Rechnung gestellte kWh-Menge mit der Messung und dem Zeitraum des VNB übereinstimmt. Möglicherweise wird Ihnen dann ein höherer Betrag als üblich in Rechnung gestellt oder Sie erhalten eine Rechnung mit dem zu erstattenden Betrag. Überzahlung bedeutet die Möglichkeit, eine andere Abrechnungsrechnung zu kompensieren oder den gezahlten Überschuss auf das Bankkonto zu erhalten.
Die Frist ist auf der Rechnung angegeben. Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage ab Ausstellungsdatum der Mehrwertsteuerrechnung.
Durch Meldung an die Hotline oder per E-Mail an bok@solare.pl.
Informationen zur Rechnung erhalten Sie telefonisch oder per E-Mail. Wenn Sie erneut eine Rechnung erhalten möchten, melden Sie dies bitte bei der Kontaktaufnahme mit dem Kundendienst und wir senden Ihnen ein Rechnungsduplikat zu.
Die daraus resultierende Fehlzahlung sollte schnellstmöglich ausgeglichen werden, da bei verspäteter Zahlung gesetzliche Verzugszinsen anfallen.
Sie finden die Nummer auf jeder Strom- oder Gasrechnung. Geben Sie im Überweisungszweck die Rechnungsnummer ein, für die Sie bezahlen.
Die Kundennummer steht auf der Rechnung nach dem Symbol /K …. in der Rechnungsnummer: FVE-R/K …/…/2021
Der Umwelt zuliebe drucken wir Schwarz-Weiß-Rechnungen – es sind die Originale.